P2P-Lending als moderne Anlageform
Peer-to-Peer-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ , häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Dabei stellen Anleger ihr Kapital über digitale Plattformen privaten oder gewerblichen Kreditnehmern zur Verfügung und erhalten Zinsen. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
P2P-Erträge und steuerliche Behandlung
Die Zinserträge aus P2P-Lending fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Neben der Abgeltungsteuer fallen auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Sparer-Pauschbetrag und steuerliche Pflichten
In Deutschland gilt für Kapitalerträge der Sparer-Pauschbetrag, der einen Teil der Zinsen steuerfrei stellt. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Wenn ein Kredit endgültig ausfällt, lässt sich dieser Verlust möglicherweise steuerlich anrechnen.
Tipps für Investoren bei ausländischen P2P-Anbietern
Internationale P2P-Plattformen erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Steuererklärung. Durch internationale Quellensteuern kann sich die Steuerlast verändern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Nur durch genaue Aufzeichnungen lassen sich steuerliche Verpflichtungen korrekt erfüllen.
